AG Frankfurt/Oder, vom 17.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 22 C 66/21
LG Frankfurt/Oder, vom 28.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 S 1/22
Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier Berufungseinlegung); Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung
BGH, Beschluss vom 10.01.2023 - Aktenzeichen VIII ZB 41/22
DRsp Nr. 2023/2502
Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier Berufungseinlegung); Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung
Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
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