Streitgegenstand sind die Versicherungssteuerbescheide vom 22.05.1995 und 16.08.1995 sowie die dazu ergangenen Einspruchsbescheide vom 21.09. und 29.09.1995.
Die Klägerin (Kl'in) betreibt einen Helikopterdienst in der Rechtsform der GmbH. Sie hat in den Streitjahren für im Inland registrierte Flugzeuge Kaskoversicherungen bei britischen Versicherern abgeschlossen. Diese Versicherungen wurden über die Firma B AG Insurance Brokers in X vermittelt.
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