Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist noch die Gewährung von Versichertenrente wegen teilweiser Erwerbsmin-derung (EM) bei Berufsunfähigkeit (BU) für die Zeit ab 1. April 2015 (Antragsmonat).
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