LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.07.2020
L 8 U 65/17
Normen:
SGB X § 44 Abs. 2 S. 1-2; SGB I § 39 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a; SGB VII § 150 ;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 27.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 61/16

Versicherungspflicht des Gesellschafters einer GmbH in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über das Nichtbestehen der Versicherungspflicht

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.07.2020 - Aktenzeichen L 8 U 65/17

DRsp Nr. 2020/14221

Versicherungspflicht des Gesellschafters einer GmbH in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über das Nichtbestehen der Versicherungspflicht

Ein Bescheid über das Nichtbestehen einer Versicherungspflicht in kein Verwaltungsakt i. S. d. § 44 Abs. 1 SGB X. Mit einem Befreiungsbescheid wird weder über Beiträge noch über Leistungen im Sinne der Vorschrift entschieden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 27. Juni 2017 wird das Urteil abgeändert.

Der Bescheid der Beklagten vom 6. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Mai 2016 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf Rücknahme des Bescheids vom 15. März 2002 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt 3/4 der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 2 S. 1-2; SGB I § 39 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a; SGB VII § 150 ;

Tatbestand

1. 2.