Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung des Klägers zu 2. für seine Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Klägerin zu 1.
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