Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.02.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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