Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. September 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das gesamte Verfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Klägers in seiner Tätigkeit als Notarzt streitig.
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