Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. Juli 2019 geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 auch hinsichtlich der Beitragsforderung für den Beigeladenen zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|