1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist noch die Mitgliedschaft der Klägerin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) im Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 31. Dezember 2016 nebst der damit verbundenen Beitragspflicht.
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