Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 31. März 2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Teilabhilfebescheid vom 24. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 28. April 2016 wird abgewiesen.
Die Klagen gegen die Bescheide vom 23. Dezember 2017, 19. Dezember 2018 und 3. Januar 2020 werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für keinen Rechtszug zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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