FG Nürnberg - Urteil vom 25.04.2013
6 K 919/12
Normen:
§ 4 Nr. 5 VersStG;

Versicherungssteuer auf Reiseversicherungs-Pakete

FG Nürnberg, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen 6 K 919/12

DRsp Nr. 2015/19672

Versicherungssteuer auf Reiseversicherungs-Pakete

Vertreibt ein Versicherungsunternehmen ein Paket aus einer kombinierten Auslandsreisekrankenversicherung sowie weiteren Reiseversicherungsbestandteilen und weist einen Gesamtbetrag aus, ist dieser vollständig der Versicherungssteuer zu unterwerfen. Zwar ist eine Krankenversicherung von der Versicherungssteuer befreit, jedoch muss diese einzeln ausgewiesen werden.

Normenkette:

§ 4 Nr. 5 VersStG;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Krankenversicherung als Bestandteil eines Reiseversicherungspakets von der Versicherungsteuer ausgenommen ist.

Die Klägerin vertrieb in dem hier noch streitigen Zeitraum Dezember 2004 bis Dezember 2007 zusammen mit der F eine erweiterte Auslandsreisekrankenversicherung. Nach deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die sich gliederten in einen Allgemeinen Teil (A) - gültig für die in (B) genannten Versicherungen und einen Besonderen Teil (B) zu den einzelnen Versicherungen, setzte sich diese zusammen

aus einer Auslandsreisekrankenversicherung (B) mit den von der Klägerin zu erbringenden Leistungen für Krankheit, akute Folgen eines Unfalls und im Todesfall und