Versicherungsteuer für an ausländische Unternehmen bezahlte Versicherungsentgelte ist verfassungsgemäß
BFH, Beschluß vom 11.03.1992 - Aktenzeichen II R 129/88
DRsp Nr. 1996/11395
Versicherungsteuer für an ausländische Unternehmen bezahlte Versicherungsentgelte ist verfassungsgemäß
»Die Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländische Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit im Belastungserfolg mit Art. 3 Abs. 1GG vereinbar. Es steht der Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs nicht im Sinn des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89 (BStBl II 1991, 654) strukturell entgegen, daß Versicherungsunternehmen im Ausland weder der deutschen Steueraufsicht unterliegen, noch, wie deutsche Versicherungsunternehmen, verpflichtet sind, den Abschluß von Versicherungen den Finanzämtern anzuzeigen.«