FG Düsseldorf - Urteil vom 12.10.2005
7 K 6939/04 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 22 Nr. 1 Satz 1 ; BewG § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DB 2007, 772
DStRE 2007, 1088
EFG 2007, 253

Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher Zusammenhang; Wiederkehrende Leistung; Ertrag; Abzinsung der Kaufpreisforderung; Existenzsichernde Wirtschaftseinheit - Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last aufgrund eines Übergabevertrages bei nachträglicher Umschichtung (Aufgabe der Bewirtschaftung eines Grundstücks zugunsten der Veräußerung seiner Kiesvorkommen)

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen 7 K 6939/04 E

DRsp Nr. 2007/6224

Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher Zusammenhang; Wiederkehrende Leistung; Ertrag; Abzinsung der Kaufpreisforderung; Existenzsichernde Wirtschaftseinheit - Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last aufgrund eines Übergabevertrages bei nachträglicher Umschichtung (Aufgabe der Bewirtschaftung eines Grundstücks zugunsten der Veräußerung seiner Kiesvorkommen)

1. Die Erhöhung der Rentenzahlungen anlässlich der teilweisen Veräußerung der existenzsichernden Wirtschaftseinheit stellt keine in Zusammenhang mit der Vermögensübergabe stehende dauernde Last dar. Dies gilt jedenfalls, wenn mit dem Veräußerungserlös keine andere ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit erworben oder ausreichende Kapitaleinnahmen erzielt werden. 2. Der durch Abzinsung ermittelte Zinsanteil einer Kaufpreisforderung stellt keinen echten Ertrag dar, den der Steuerpflichtige in Form wiederkehrender Leistungen an den Übergeber des ursprünglichen Vermögens weiterleiten kann.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 22 Nr. 1 Satz 1 ; BewG § 12 Abs. 3 ;

Tatbestand: