I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, wie Zahlungen an die Witwe eines früheren Gesellschafters steuerrechtlich zu beurteilen sind.
An der Antragstellerin, einer GmbH, war neben den Herren G (G) und E (E) Herr S (S) zu 34 % beteiligt. Nach dem Tod von S übernahmen G und E mit notariellem Kaufvertrag vom 17. Dezember 1998 die Anteile von S je zur Hälfte von der Alleinerbin und den Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger für einen Kaufpreis von 51.000 DM.
S war daneben Alleingesellschafter der S GmbH (S GmbH). Die Antragstellerin übernahm mit notariellem Kaufvertrag, ebenfalls vom 17. Dezember 1998, alle Anteile an dieser GmbH von der Alleinerbin und den Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger des S zu einem Kaufpreis von 1.149.000 DM. 70 % dieser Anteile wurden im Februar 1999 für 944.000 DM an einen Dritten weiterveräußert. Als Buchgewinn wurden 139.700 DM in der Gewinn- und Verlustrechnung für 1999 ausgewiesen.
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