LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.03.2017
10 Sa 1648/16
Normen:
BetrVG § 103; BetrVG § 102; BGB § 626 Abs. 2; KSchG § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 3022/16

Verspätete außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes während der Kündigungsfrist

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 1648/16

DRsp Nr. 2017/11451

Verspätete außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes während der Kündigungsfrist

Wenn der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 KSchG vor Ablauf der 2-Wochen-Frist entfällt, muss eine Kündigung grundsätzlich noch innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 BGB ausgesprochen werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. August 2016 - 19 Ca 3022/16 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.400,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 103; BetrVG § 102; BGB § 626 Abs. 2; KSchG § 15 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24. Februar 2016.