1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1992 Konkursverwalter über das Vermögen einer GmbH (Gemeinschuldnerin), die ... anfertigte und vertrieb. Das Konkursverfahren wurde am 14. November 1991 eröffnet. Nach den Feststellungen bei einer Betriebsprüfung hatte der Kläger 1992 nicht alle steuerpflichtigen Umsätze erklärt und Vorsteuerbeträge aus 1992 erhaltenen Rechnungen geltend gemacht, in denen die bezogenen Lieferungen nicht ausreichend beschrieben worden waren. Deswegen erhöhte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Umsatzsteuer für 1992 in dem angefochtenen Umsatzsteueränderungsbescheid vom 1. Juli 1994.
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