BFH - Beschluß vom 06.05.1999
VI S 11/98; VI S 12/98
Normen:
FGO § 142 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1367

Verspäteter PKH-Antrag

BFH, Beschluß vom 06.05.1999 - Aktenzeichen VI S 11/98; VI S 12/98

DRsp Nr. 1999/8773

Verspäteter PKH-Antrag

Erteilt der Kl. einem Rechtsanwalt, die im Rechtsmittelverfahren für ihn aufgetreten ist, keine Vollmacht, obwohl diese angefordert wurde, und beantragt er stattdessen PKH für ein erneutes Verfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalts, so scheidet die Gewährung von PKH aus, wenn dieser Antrag nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt wird.

Normenkette:

FGO § 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe: