BFH - Beschluß vom 19.01.1999
X B 112/98
Normen:
AO § 121 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 904

Verspätungszuschlag

BFH, Beschluß vom 19.01.1999 - Aktenzeichen X B 112/98

DRsp Nr. 1999/3649

Verspätungszuschlag

§ 121 Abs. 1 AO, nach welchem ein schriftlicher VA schriftlich zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist, gilt für alle VA, auf welche die AO 1977 Anwendung findet; mithin auch für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages.

Normenkette:

AO § 121 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat mangels einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechenden Darlegung der Divergenz keinen Erfolg.