Verspätungszuschlag trotz Vollverzinsung; Verfassungsmäßigkeit; Bemessung der Zuschlagshöhe - Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags trotz Vollverzinsung
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2003 - Aktenzeichen 18 K 9060/99 AO
DRsp Nr. 2007/21358
Verspätungszuschlag trotz Vollverzinsung; Verfassungsmäßigkeit; Bemessung der Zuschlagshöhe - Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags trotz Vollverzinsung
1. An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233aAO nichts.2. Allenfalls ist darauf zu achten, dass ein bereits durch § 233aAO abgeschöpfter Zinsvorteil bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags nicht nochmals berücksichtigt wird.