FG Düsseldorf - Urteil vom 08.01.2003
18 K 9060/99 AO
Normen:
AO § 5 ; AO § 152 ; AO § 233a ;

Verspätungszuschlag trotz Vollverzinsung; Verfassungsmäßigkeit; Bemessung der Zuschlagshöhe - Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags trotz Vollverzinsung

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2003 - Aktenzeichen 18 K 9060/99 AO

DRsp Nr. 2007/21358

Verspätungszuschlag trotz Vollverzinsung; Verfassungsmäßigkeit; Bemessung der Zuschlagshöhe - Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags trotz Vollverzinsung

1. An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233a AO nichts. 2. Allenfalls ist darauf zu achten, dass ein bereits durch § 233a AO abgeschöpfter Zinsvorteil bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags nicht nochmals berücksichtigt wird.

Normenkette:

AO § 5 ; AO § 152 ; AO § 233a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer.