FG München - Urteil vom 21.04.2010
4 K 3009/07
Normen:
VersStG § 4 Nr. 5 S. 1; AO § 42;

VersSt-Befreiung für Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb eines Reiseversicherungspakets

FG München, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 4 K 3009/07

DRsp Nr. 2010/11750

VersSt-Befreiung für Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb eines Reiseversicherungspakets

1. Enthält ein Reiseversicherungspaket auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, erfordert die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 5 S. 1 VersStG, dass die Spezifika einer Krankenversicherung zweifelsfrei identifizierbar und gegenüber den weiteren im "Versicherungspaket" enthaltenen Versicherungszweigen klar separierbar sind. Davon ist bei vereinbarten und gesondert dargestellten Teilversicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung auszugehen (entgegen FG Hamburg v. 27.8.2009, 2 K 12/09, EFG 2010, 184; Revision bei BFH: II R 52/09). 2. Dem steht weder der einheitliche Vertragsschluss, die fehlende Teilkündbarkeit der einzelnen Versicherungsgegenstände sowie die Dokumentation des "Versicherungspakets" in einer einzigen Versicherungspolice noch die Einheitlichkeit der für das "Versicherungspaket" bezahlten Versicherungsprämie entgegen.