FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.06.2002
V 131/02
Normen:
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.06.2002 - Aktenzeichen V 131/02

DRsp Nr. 2002/17187

Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen

Eine Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen eines gerichtlichen Erörterungstermins führt nicht zu einem rückwirkenden Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für andere, nicht von der Einigung erfaßte, Veranlagungsjahre

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob durch eine zwischen den Klägern (Kl.) und dem Finanzamt im Jahr 2000 getroffene Verständigung im Rahmen eines Klageverfahrens über die Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 1992 ein Ereignis eingetreten ist, das steuerliche Auswirkung auf das Streitjahr 1996 hat, mit der Folge, dass der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 1996 zu Gunsten der Kl. zu ändern ist.