FG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2020
9 K 182/18
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1;

Versteuerung eines Entnahmegewinns im Sonderbetriebsvermögen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 9 K 182/18

DRsp Nr. 2022/16718

Versteuerung eines Entnahmegewinns im Sonderbetriebsvermögen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Versteuerung eines Entnahmegewinns im Sonderbetriebsvermögen des Beigeladenen.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit der Haltung von Schweinen. Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Juli - 30. Juni.

Die Klägerin wurde gegründet mit Vertrag vom 24. Juni 2010. Der Beigeladene und sein Sohn M schlossen sich mit Wirkung zum 1. Juli 2010 zum Zwecke der gemeinsamen Bewirtschaftung unter dem Namen "... und Partner GbR" zusammen. Beide Gesellschafter bewirtschafteten zuvor in F. belegene landwirtschaftliche Betriebe als Einzelunternehmer. Um die Zusammenarbeit beider Betriebe zu stärken, beteiligte sich der M am Betrieb des Beigeladenen (§ 1 des Gesellschaftsvertrags vom 24. Juni 2010).