Die Klägerin wendet sich gegen die Versteuerung eines Nutzungsvorteils aufgrund der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch ihren vormaligen Arbeitgeber.
Die Klägerin war bis zum ... 2012 Arbeitnehmerin der A GmbH (A) und für diese im Außendienst tätig.
Am 1. Mai 2009 hatte die Klägerin einen Nutzungsüberlassungsvertrag für Kraftfahrzeuge mit der B GmbH, welche später durch die A übernommen wurde, geschlossen. Dieser Vertrag enthält folgende Regelungen:
§ 2 Umfang der Nutzung
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