FG Hamburg - Urteil vom 26.02.2019
2 K 273/17
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Versteuerung eines Nutzungsvorteils aufgrund der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer

FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2019 - Aktenzeichen 2 K 273/17

DRsp Nr. 2022/6879

Versteuerung eines Nutzungsvorteils aufgrund der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers; der Arbeitnehmer ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung aufwenden müsste und den er sich durch die Überlassung des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber erspart. Unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen führt allein die Überlassung zur Nutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Versteuerung eines Nutzungsvorteils aufgrund der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch ihren vormaligen Arbeitgeber.

Die Klägerin war bis zum ... 2012 Arbeitnehmerin der A GmbH (A) und für diese im Außendienst tätig.

Am 1. Mai 2009 hatte die Klägerin einen Nutzungsüberlassungsvertrag für Kraftfahrzeuge mit der B GmbH, welche später durch die A übernommen wurde, geschlossen. Dieser Vertrag enthält folgende Regelungen:

§ 2 Umfang der Nutzung