FG Hamburg - Urteil vom 19.03.2019
6 K 80/18
Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Versteuerung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Hamburg, Urteil vom 19.03.2019 - Aktenzeichen 6 K 80/18

DRsp Nr. 2022/7999

Versteuerung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch stellt keinen Schadensersatzanspruch dar. Er stellt vielmehr eine nachträgliche Lohnzahlung des Arbeitgebers dar.2. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch für mehrere Jahre stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Urlaubsabgeltungsanspruch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern ist.

Der inzwischen verstorbene ursprüngliche Kläger (im Folgenden: Kläger) war ab dem ... März 2015 arbeitsunfähig und später zu 100% schwerbehindert. Im September 2016 ging er in Rente. Seinen Urlaubsanspruch für die Jahre 2015 und 2016 konnte er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht einlösen. Es handelte sich um 22 Tage für das Kalenderjahr 2015 und um 19 Tage für das Kalenderjahr 2016, d.h. insgesamt 41 Tage. Sein Arbeitgeber zahlte ihm als Urlaubsabgeltungsanspruch ... € (... € * 41 Tage) im Jahr 2016.

Mit Bescheid vom 14. September 2017 setzte der Beklagte die Einkommenssteuer 2016 fest und berücksichtigte den Urlaubsabgeltungsanspruch dabei bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.