FG Düsseldorf - Urteil vom 06.02.2017
11 K 3064/15 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;
Fundstellen:
DStRE 2018, 718
EFG 2017, 652
ZEV 2017, 297

Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2017 - Aktenzeichen 11 K 3064/15 E

DRsp Nr. 2017/3539

Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten

Tenor

Der Bescheid zur Einkommensteuer 2013 vom 4.2.2015, zuletzt geändert durch Bescheid vom 3.3.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.9.2015 wird dahingehend geändert, dass Zinseinnahmen der Kläger i.H.v. jeweils 4.710 € (insgesamt 9.420 €) angesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Tatbestand

Streitig ist die Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten.