Die Parteien streiten - nach der Einschränkung der Klage wegen der Klage gegen den Haftungsbescheid - über einen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer. Umstritten ist, ob Aufwendungen, die die Klägerin anlässlich der Veranstaltung von "Gesundheitstagen" für ihre Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2011-2014 getragen hat, nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Arbeitslohn zu versteuern sind.
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