BFH - Urteil vom 12.01.2011
I R 49/10
Normen:
EStG 2002 § 1 Abs. 3; EStG 2002 § 3 Nr. 62; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 1; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 8; AltTZG 1996 § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AltTZG 1996 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
FG München, vom 21.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3773/07

Versteuerung von Bezügen eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbstständige Arbeit während einer Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell i.R.e. Altersteilzeit; Versteuerung freiwilliger Zuschüsse eines inländischen Arbeitgebers zu der französischen gesetzlichen Krankversicherung (CPAM) eines Arbeitnehmers

BFH, Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen I R 49/10

DRsp Nr. 2011/5582

Versteuerung von Bezügen eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbstständige Arbeit während einer Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell i.R.e. Altersteilzeit; Versteuerung freiwilliger Zuschüsse eines inländischen Arbeitgebers zu der französischen gesetzlichen Krankversicherung ("CPAM") eines Arbeitnehmers

1. Bezüge, welche ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbständige Arbeit während der Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit erhält, sind keine Ruhegehälter, sondern nachträglicher Arbeitslohn, der als solcher in Deutschland zu versteuern ist. 2. Freiwillige Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankversicherung ("CPAM") leistet, sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerfrei (Anschluss an BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

Normenkette:

EStG 2002 § 1 Abs. 3; EStG 2002 § 3 Nr. 62; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 1; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 8; AltTZG 1996 § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AltTZG 1996 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a;

Gründe

I.