Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 24. Mai 2017 wird der Bescheid über Einkommensteuer für 2015 vom 20. März 2017 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer i.H.v. 984 EUR festgesetzt wird.
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 15. Dezember 2017 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26. Februar 2018 wird der Bescheid über Einkommensteuer für 2016 vom 11. Dezember 2017 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer i.H.v. 1.546 EUR festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, mit welchem Anteil das Gehalt des Klägers in Deutschland zu versteuern ist.
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