FG Münster - Beschluss vom 18.01.2001
4 V 6735/00 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 52 Abs. 39 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 294

Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

FG Münster, Beschluss vom 18.01.2001 - Aktenzeichen 4 V 6735/00 E

DRsp Nr. 2001/7208

Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 dürften gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Vertrauensschutz verstoßen, soweit Grundstücksveräußerungen erfaßt werden, die vor dem Gesetzesbeschluß durch den Bundestag am 24.3.1999 getätig wurden.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 52 Abs. 39 ;

Tatbestand:

I.

Im Hauptsacheverfahren 4 K 6103/00 E ist streitig, ob der Antragsgegner (Ag.) Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, dem Verkauf eines Hausgrundstücks, der Besteuerung zu Recht zugrunde gelegt hat.