FG Niedersachsen, vom 11.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 276/00
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
BFH, Beschluss vom 04.12.2003 - Aktenzeichen XI B 180/01
DRsp Nr. 2004/1212
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Die Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten kann nur Erfolg haben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat.