BFH - Beschluß vom 02.02.1999
I B 40/98
Normen:
FGO § 76 Abs. 1, 2 § 115 Abs. 2, 3 ; ZPO § 295 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1105

Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

BFH, Beschluß vom 02.02.1999 - Aktenzeichen I B 40/98

DRsp Nr. 1999/4242

Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

Zu den Anforderungen an die Rüge der unzureichenden Sachaufklärung.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1, 2 § 115 Abs. 2, 3 ; ZPO § 295 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat die von ihr gerügten Verfahrensfehler nicht hinreichend bezeichnet (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).