FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.11.2022
2 K 217/21
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 S. 3;

Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen 2 K 217/21

DRsp Nr. 2023/913

Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung

Stichwort: Für die Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG fehlt es an einem bestimmbaren Zeitraum, wenn die ordentliche Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre ausgeschlossen ist und weitere Anhaltspunkte für eine Befristung oder ein auflösendes Ereignis nicht vorliegen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger die Entgelte, die er aus der Überlassung von Grundstücken zum Zwecke des Ausgleichs von Eingriffen in die Natur erhalten hat, bei Zufluss sofort versteuern muss oder die erhaltenen Entgelte auf eine Laufzeit von 20 Jahren verteilen kann.

Der Kläger mit Wohnsitz in A erzielte nach Beendigung seiner landwirtschaftlichen Betätigung zum 31. Dezember 1998 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung von an Dritten verpachteten Ländereien.