1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 16.03.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.592,76 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 26.647,97 € ab dem 14.11.2017,
aus weiteren 2.174,40 € ab dem 04.08.2017,
aus weiteren 9.629,48 € ab dem 04.08.2017,
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