Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen an Altenteiler als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig sind.
Der Kläger (Kl.) erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; die Klägerin (Klin.) ist im Betrieb als Angestellte beschäftigt.
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