FG Münster - Urteil vom 24.10.2000
15 K 4938/00 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 12 ; EStG § 10 Abs. 1 ;

Vertrag unter nahen Angehörigen - Keine steuerliche Anerkennung bei Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

FG Münster, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 15 K 4938/00 E

DRsp Nr. 2002/1117

Vertrag unter nahen Angehörigen - Keine steuerliche Anerkennung bei Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

Die im Rahmen eines Übergabevertrages mit Wertsicherungsklausel vereinbarten Rentenzahlungen sind nicht als dauernde Last abzugsfähig, wenn die aufgrund der Wertsicherungsklausel vereinbarten Rentenerhöhungen nicht entsprechend vorgenommen werden.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 12 ; EStG § 10 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen an Altenteiler als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig sind.

Der Kläger (Kl.) erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; die Klägerin (Klin.) ist im Betrieb als Angestellte beschäftigt.