Das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 6. Dezember 2017 wird geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 25. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juli 2015, dieser in der Fassung des Änderungsbescheids vom 9. Juni 2016, verurteilt, dem Kläger für das Quartal II/2012 31 Mal die
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
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