LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.01.2018
L 11 KA 39/17 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB V § 106d;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 06.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 1/17

VertragsarzthonorarSofortige Vollziehbarkeit einer HonorarrückforderungPlausibilitätsprüfungen vertragsärztlicher AbrechnungenEignung von Tagesprofilen als Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße AbrechnungKeine Beweislastumkehr

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2018 - Aktenzeichen L 11 KA 39/17 B ER

DRsp Nr. 2018/3397

Vertragsarzthonorar Sofortige Vollziehbarkeit einer Honorarrückforderung Plausibilitätsprüfungen vertragsärztlicher Abrechnungen Eignung von Tagesprofilen als Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung Keine Beweislastumkehr

1. Plausibilitätsprüfungen stellen nach der Intention des Gesetzes ein Verfahren dar, aufgrund bestimmter Anhaltspunkte und vergleichender Betrachtungen im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit ärztlicher Abrechnungen aufzudecken. 2. Die normativen Grundlagen ermächtigen die Vertragspartner nicht, in einschlägigen Vereinbarungen eine Umkehr der Beweislast zu vereinbaren; ergibt eine Plausibilitätskontrolle für sich oder i.V.m. anderen Verfahren zur Prüfung vertragsärztlicher Abrechnungen, dass die Abrechnung des Vertragsarztes ganz oder teilweise unrichtig ist, so ist für eine Widerlegung dieser "Vermutung" durch den Arzt kein Raum.