Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.09.2018 -
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, wie die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 460,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 01.03.2018 begehrt.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die Klägerin zu 61 %, die Beklagte zu 39 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 36 %, die Beklagte zu 64 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|