Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3 EUV - Art. 310 Abs. 6 und Art. 325 AEUV - Eigenmittel - Zölle - Mehrwertsteuer - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Betrugsbekämpfung - Effektivitätsgrundsatz - Pflicht der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Eigenmittel zur Verfügung zu stellen - Finanzielle Haftung der Mitgliedstaaten im Fall von Verlusten an Eigenmitteln - Einfuhren von Textilien und Schuhen aus China - Systematischer Betrug in großem Umfang - Organisierte Kriminalität - Schmuggler - Zollwert - Unterbewertung - Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer - Fehlen systematischer, auf einer Risikoanalyse beruhender Zollkontrollen vor der Freigabe der betreffenden Waren - Fehlen systematischer Stellung von Sicherheiten - Methode zur Schätzung der Verluste an Eigenmitteln bei Einfuhren mit einem erheblichen Risiko der Unterbewertung - Statistische Methode, die auf den Durchschnittspreisen auf Unionsebene beruht - Zulässigkeit
EuGH, Urteil vom 08.03.2022 - Aktenzeichen C-213/19
DRsp Nr. 2022/4159
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 4 Abs. 3EUV – Art. 310 Abs. 6 und Art. 325AEUV – Eigenmittel – Zölle – Mehrwertsteuer – Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Effektivitätsgrundsatz – Pflicht der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Eigenmittel zur Verfügung zu stellen – Finanzielle Haftung der Mitgliedstaaten im Fall von Verlusten an Eigenmitteln – Einfuhren von Textilien und Schuhen aus China – Systematischer Betrug in großem Umfang – Organisierte Kriminalität – Schmuggler – Zollwert – Unterbewertung – Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer – Fehlen systematischer, auf einer Risikoanalyse beruhender Zollkontrollen vor der Freigabe der betreffenden Waren – Fehlen systematischer Stellung von Sicherheiten – Methode zur Schätzung der Verluste an Eigenmitteln bei Einfuhren mit einem erheblichen Risiko der Unterbewertung – Statistische Methode, die auf den Durchschnittspreisen auf Unionsebene beruht – Zulässigkeit
--
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.