Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) Art. 8 Abs. 2, Abs. 3 ; Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (ABl. L 316, S. 19) Art. 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV-Beilage 2004, 133
DStRE 2004, 120
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff
EuGH, Urteil vom 27.11.2003 - Aktenzeichen Rs C-185/00
DRsp Nr. 2004/8472
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff
[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland]Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle und aus Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle verstoßen, indem sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Verwendung von Heizöl als Kraftstoff, wie sie in der Praxis durchgeführt werden, aufrechterhalten hat.
Normenkette:
Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) Art. 8 Abs. 2, Abs. 3 ; Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (ABl. L 316, S. 19) Art. 5 Abs. 1 ;
Gründe:
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