I.
Streitig ist, ob der Betrieb der Klägerin dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen ist.
Die Klägerin hat für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 für die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Investitionszulage in Höhe von insgesamt 1.090.275 EUR beantragt. Dem Antrag war ein erläuterndes Schreiben beigefügt. Danach ist die Klägerin vom Statistischen Bundesamt nicht als Betrieb des verarbeitenden Gewerbes eingestuft worden. Diese Zuordnung ist jedoch nach Auffassung der Klägerin offensichtlich falsch (Blatt 7 ff der Investitionszulagenakte).
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