LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.02.2022
12 Sa 746/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1124/20

Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch ArbeitgeberVerhältnismäßigkeit bei Umstellung von Betriebsrentenleistungen in KapitalbeteiligungUnzulässigkeit einer TeilkapitalisierungBerücksichtigung von Überschussanteilen bei TeilkapitalisierungVersicherungsmathematischer Vergleich im Versorgungsfall

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 746/21

DRsp Nr. 2022/8234

Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch Arbeitgeber Verhältnismäßigkeit bei Umstellung von Betriebsrentenleistungen in Kapitalbeteiligung Unzulässigkeit einer Teilkapitalisierung Berücksichtigung von Überschussanteilen bei Teilkapitalisierung Versicherungsmathematischer Vergleich im Versorgungsfall

1. Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen in ein Kapitalleistungsversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Dafür gelten die vom Bundesarbeitsgericht zur vollständigen Umstellung einer laufenden Leistung auf ein Kapitalleistungsversprechen aufgestellten Grundsätze (Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10) entsprechend.2. Beruft die Arbeitgeberin sich darauf, dass sie im Zusammenhang mit der Teilkapitalisierung den Gesamtdotierungsrahmen angehoben hat, sind bei der gebotenen rechtlichen Betrachtungsweise Überschussanteile für den vorzunehmenden Barwertvergleich nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht vertraglich garantiert sind. Es handelt sich in diesem Fall um nichts anderes als eine Chance des Mitarbeiters an der Überschussbeteiligung (hier des Fondsvermögens) zu partizipieren.