Die Klägerin beantragte im Juli und August 1991 bei verschiedenen Zollstellen die Überwachung der Ausfuhr für Rinder - reinrassige Zuchttiere - Färsen mit mehr als 250 kg - andere - der Marktordnungswarenliste Nr. 010210001900. Auf ihre beim Beklagten gestellten Formanträge wurde der Klägerin nach Eingang der Kontrollexemplare T5 mit den erforderlichen Bestätigungen, dass die Tiere das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hatten, die Erstattungsbeträge antragsgemäß gezahlt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|