Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Zoll.
Mit den Zollanmeldungen XXX-1 vom 7. März 2007 (im Folgenden: Position 3), XXX-2 vom 19. März 2007 (im Folgenden: Position 4) und XXX-3 vom 19. März 2007 (im Folgenden: Position 6) meldete die Klägerin Thunfisch aus Kolumbien mit der TARIC-Unterposition 0305 6980 900/F499 zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Die Warenbeschreibung lautete jeweils: "Thunfisch, in Stuecken, eingelegt in Salzlake, anderer (...)".
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