FG Hamburg - Urteil vom 09.07.2007
2 K 310/04
Normen:
EStG § 21 ; AO § 176 ;

Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

FG Hamburg, Urteil vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 2 K 310/04

DRsp Nr. 2007/16424

Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

Für einen Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO ist es erforderlich, dass die geänderten Ausgangsbescheide auf einer für rechtswidrig erklärten Verwaltungsvorschrift beruhen. Dies ist nicht der Fall, wenn die in den Änderungsbescheiden zum Ausdruck gekommene Rechtsanwendung einer vertretbaren Auslegung der zur Zeit der Ausgangsbescheide geltenden Verwaltungsvorschriften entsprach.

Normenkette:

EStG § 21 ; AO § 176 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Einkunftserzielungsabsicht im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienwohnung und um die Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung gebuchter Erlöse als Betriebseinnahmen.