FG Hessen - Urteil vom 11.07.2007
8 K 2379/01
Normen:
AO § 4 ; AO § 164 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1833

Vertrauenstatbestand; Vorbehalt der Nachprüfung; Verrechnungsstundung; Steuerfestsetzung; Gewerbebetrieb; Wertpapierhändler - Bindung an die steuerliche Behandlung im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

FG Hessen, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 8 K 2379/01

DRsp Nr. 2007/21404

Vertrauenstatbestand; Vorbehalt der Nachprüfung; Verrechnungsstundung; Steuerfestsetzung; Gewerbebetrieb; Wertpapierhändler - Bindung an die steuerliche Behandlung im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

1. Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden, auch wenn diese Gründe dem Finanzamt zum Zeitpunkt des Erlasses des Vorbehaltsbescheids bereits bekannt waren. 2. Eine Ausnahme von der umfänglichen Änderungsmöglichkeit gilt nur dann, wenn das Finanzamt eine bindende Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen hat. 3. Das Vorliegen eines solchen Vertrauenstatbestandes erfordert neben weiteren Voraussetzungen die eindeutige, klare und unmissverständliche Äußerung der Finanzbehörde, dass ein bestimmter Tatbestand für die Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes maßgebend sein soll. 4. Aus der steuerlichen Behandlung im Rahmen einer Verrechnungsstundung ergibt sich kein Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Steuerfestsetzung.