FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.01.2002
5 K 1047/97
Normen:
GrEStG § 8 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Vertreg über Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem unbebauten Grundstück und Vertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen als einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 5 K 1047/97

DRsp Nr. 2003/10446

Vertreg über Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem unbebauten Grundstück und Vertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen als einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer

Verkauft der Veräußerer nicht nur ein bloßes Grundstück bzw. einen Miteigentumsanteil daran, sondern auch das damit verbundene Sondereigentum an den einzelnen zu errichtenden Eigentumswohnungen, sind Gegenstand des Erwerbsvorgangs die schlüsselfertigen Eigentumswohnungen, wenn es dem Erwerber nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages nicht mehr möglich war, von sich aus allein auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung Einfluss zu nehmen.

Normenkette:

GrEStG § 8 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Gegenstand des Grunderwerbs lediglich die Miteigentumsanteile an einem unbebauten Grundstück oder aber zusätzlich auch das damit verbundene Sondereigentum an bezugsfertig zu errichtenden Eigentumswohnungen sind (einheitliches Vertragswerk).