I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erhob vor dem Finanzgericht (FG) Klage wegen der Feststellung des Einheitswerts für seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf den 1. Januar 1992, Landwirtschaftskammerbeiträgen für 1991 bis 1996 sowie wegen Säumniszuschlägen. Zugleich beantragte er, ihm für das Klageverfahren Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Den Antrag lehnte das FG mit Beschluß vom 11. Februar 1998 mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Klage ab.
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