OLG Karlsruhe, vom 09.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 63/07
LG Heidelberg, vom 09.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 357/05
Vertretungsbefugnisse mehrerer Liquidatoren einer GmbH
BGH, Urteil vom 27.10.2008 - Aktenzeichen II ZR 255/07
DRsp Nr. 2008/23860
Vertretungsbefugnisse mehrerer Liquidatoren einer GmbH
»a) § 68 Abs. 1 Satz 2 GmbHG regelt die Aktivvertretungsbefugnis bei Vorhandensein mehrerer Liquidatoren schlechthin, unabhängig davon, ob die letzten Geschäftsführer so genannte geborene Liquidatoren sind oder ob die Liquidatoren durch die Gesellschaft oder das Registergericht bestellt wurden.b) Eine für die Geschäftsführer einer GmbH bestimmte Alleinvertretungsbefugnis setzt sich nicht als Alleinvertretungsberechtigung der Liquidatoren fort, sondern endet mit der Auflösung der Gesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsführer als geborene Liquidatoren weiterhin für die Gesellschaft tätig sind.«