FG Hamburg, vom 15.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 9/05
Vertretungszwang; Beschwerdeverfahren
BFH, Beschluss vom 29.03.2007 - Aktenzeichen VII B 297/06
DRsp Nr. 2007/8872
Vertretungszwang; Beschwerdeverfahren
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH muss von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen. Es genügt weder, dass ein Bevollmächtigter lediglich einen von der Partei selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt und weiterleitet, noch reicht die Bezugnahme auf einen von der Partei selbst gefertigten Schriftsatz aus.