Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 27. Januar 2021 verkündete Urteil des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Zulassung der Klägerin als Rechtsanwältin im Bezirk der Beklagten. Mit Bescheid vom 4. August 2020 versagte die Beklagte der Klägerin die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
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